Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der dachbleche24 GmbH
§1 Allgemeines, Geltungsbereich
1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle mit dachbleche24 GmbH (nachfolgend: Verkäufer) geschlossenen Verträge. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
2.
Ein Käufer kann ein Verbraucher im Sinne des Verbraucherschutzes oder ein gewerblicher Kunde sein. Diese Geschäftsbedingungen respektieren den gesetzlichen Verbraucherschutz und enthalten daher unterschiedliche, deutlich ausgewiesene Bestimmungen für Verbraucher und gewerbliche Kunden.
3.
Der Käufer stimmt zu, dass der Verkäufer die firmen- und personenbezogenen Daten des Käufers, gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir dieses Gebot innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Lieferung, Gefahrenübergang, höhere Gewalt
1.
Die Lieferfristen und –termine ergeben sich aus den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien. Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen sind die Lieferfristen des Verkäufers unverbindlich. Auch verbindlich vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn die Überschreitung durch eine Obliegenheitsverletzung des Käufers oder durch unvorhergesehene und unverschuldete oder außergewöhnliche Ereignisse verursacht sind. Dies gilt auch für Verzögerungen, die auf verspätete oder nicht ordnungsgemäße Belieferung durch Vorlieferanten beruhen. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.
2.
Teillieferungen sind zulässig soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.
Wenn und soweit die Nichterfüllung, die nicht rechtzeitige Erfüllung oder die nicht ordnungsgemäße Erfüllung eines Vertrages durch den Verkäufer auf höherer Gewalt beruht, ist der Verkäufer für die Dauer der Störung von seinen vertraglichen Verpflichtungen frei. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Ausfälle von Vorlieferanten, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen, Pandemien, Arbeitskämpfe, Aufruhr, Krieg, Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen etc. Der Verkäufer wird dem Käufer den Beginn und das Ende derartiger Umstände unverzüglich mitteilen. Wird durch höhere Gewalt die Lieferung der Ware um mehr als drei Monate verzögert, so ist jede Vertragspartei unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten.
4.
Die Lieferung, frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen. Voraussetzung hierfür ist eine mit schwerem Lastzug befahrbare Straße. Wartezeiten werden berechnet. Verlässt das Fahrzeug auf Weisung des Käufers oder seines Abnehmers die befahrbare Anfuhrstraße haftet der Käufer für entstehende Mängel und Schäden. Der Gefahrenübergang findet mit Erhalt der Ware statt.
5.
Eine Kranentladung auf Gebäude erfolgt nur nach vorheriger gesonderter Vereinbarung. Sofern eine Kranentladung nicht möglich ist, erfolgt die Entladung per Hand mithilfe des Käufers. Entlädt der Kunde auf eigenen Wunsch selbst, haftet der Käufer für daraus entstandene Schäden.
§ 4 Zahlungsbedingungen
1.
Der Kaufpreis ist bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig. Dies gilt auch für vereinbarte Teillieferungen. Die Zahlung erfolgt wahlweise bar bei Lieferung, per Vorkasse (Banküberweisung, PayPal, Sofortüberweisung), Kreditkarte (per PayPal), Lastschrift (per PayPal) oder auf Rechnung (per Klarna, PayPal). In vereinbarten Ausnahmefällen kann der Rechnungsbetrag innerhalb von drei Tagen auch direkt auf unser Konto überwiesen werden.
2.
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse teilen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Rechnung mit. Der Rechnungsbetrag ist unverzüglich auf unser Konto zu überweisen. Der Kaufpreis wird spätestens 4 Wochen nach Auftragserteilung fällig. Bei Zahlung per Kreditkarte oder Lastschrift per PayPal erfolgt die Belastung Ihres Kontos unverzüglich. Bei Zahlung auf Rechnung per PayPal ist der Rechnungsbetrag 30 Tage nach Bestellung direkt an PayPal zu überweisen (erfolgreiche Bonitätsüberprüfung seitens PayPals vorausgesetzt), die entsprechende Bankverbindung teilen wir Ihnen auf der Rechnung mit. Diese ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu begleichen.
3.
Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Davon abweichend gilt ein Verzugszins von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a.
4.
Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen, und Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
5.
Soweit dem Verkäufer nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die den Anspruch des Verkäufers auf die Gegenleistung wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Käufers gefährden, kann er die ihm obliegende Leistung verweigern und ist berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen.
6.
Bei berechtigten Mängelrügen dürfen Zahlungen des Käufers nur in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen.
7.
Aufrechnung ist nur mit den vom Verkäufer, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Aufrechnung durch einen Verbraucher.
§ 5 Beschaffenheit, Beanstandungen, Gewährleistung, Mängelrüge, Haftung
1.
Holz ist ein natürlicher Rohstoff. Die besonderen Eigenschaften, Unterschiede und Merkmale von Holz sind zu beachten. Die jeweiligen biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften des Holzes sind bei Verarbeitung und Verwendung zu berücksichtigen. Die Spannbreite natürlicher Farb-, Struktur- und sonstiger Holzunterschiede innerhalb einer Holzart ist zu beachten. Diese natürlichen Eigenschaften stellen keinen Reklamations-, Gewährleistungs- oder Haftungsgrund dar.
2.
Dachbleche und Sonderabkantungen werden nach Auftrag individuell gefertigt und zugeschnitten. Für Verbraucher ist deshalb ein Widerrufsrecht gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB
ausgeschlossen.
3.
Für die Beschaffenheit der Ware gelten nur die Produktbeschreibung/Garantiebedingungen wie vereinbart. Gewährleistung besteht nur, sofern die Pflegehinweise eingehalten werden.
4.
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, wird die zu liefernde Holzware aus frischem Rundholz erzeugt. Eine vereinbarte Holzfeuchte gilt als ungefähre Zielfeuchte unter Berücksichtigung üblicher Toleranzen. Bei technischer Trocknung bezieht sich die vereinbarte Holzfeuchte auf den Zeitpunkt der Trockenkammerentleerung.
5.
Der Käufer hat die Ware sofort nach Auslieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen zu rügen und vor der Verarbeitung schriftlich unter ausführlicher Begründung anzuzeigen. Die Frist beginnt mit dem Empfangstag der Ware beim Käufer. Bei Verbrauchergeschäften gelten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zur Rüge. Bei dieser Missachtung der Rügepflicht verliert der Käufer die Gewährleistungsansprüche.
6.
Nicht offensichtliche, auch bei oder nach der Verarbeitung sich ergebenden Mängel sind diese sofort nach ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb von zwei Werktagen zu rügen. Dies gilt nicht für Rund- und Schnittholz. Hier ist eine Mängelrüge auch bei verdeckten Mängeln nur innerhalb von einem Werktag nach Eingang der Ware beim Käufer möglich. Die Untersuchungspflicht nach § 377 HGB besteht fort. Ansprüche aus Mängeln des Käufers gegenüber dem Verkäufer verjähren nach 1 Jahr. Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Verjährung.
7.
Übernimmt der Verkäufer auch den Einbau, die Verlegung oder die Montage von Bauelementen, so ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und zwar die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB/C) Bestandteil aller Angebote und Verträge über solche Bauleistungen.
8.
Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, kann er bis zur Erledigung der Beanstandung von der beanstandeten Ware ohne Zustimmung des Verkäufers nichts fortnehmen bzw. die Ware vom Platz der Anlieferung entfernen. Erfolgt dies trotzdem verliert der Käufer seine Mängel- und Gewährleistungsrechte. Den beanstandeten Teil der Ware muss der Käufer gesondert lagern. Der beanstandete Teil der Ware darf nicht be- oder verarbeitet werden. Anderenfalls verliert der Käufer seine Mängel und Gewährleistungsrechte.
9.
Nicht individuell hergestellte Artikel (auf Maß produzierte Waren etc.) werden (bei Verbrauchern nach Ablauf einer möglichen Widerrufsfrist) in Ausnahmefällen gegen eine Bearbeitungspauschale von 25% des Bezugspreises zurückgenommen.
10.
Der Verkäufer haftet nicht für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, einschließlich Folgeschäden, Verluste oder Schäden infolge von Ansprüchen Dritter gegenüber dem Käufer. Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz). Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Bestimmungen und wird die Haftung soweit rechtlich möglich beschränkt. Der Verkäufer haftet pro Schadenfall der Höhe nach höchstens in Höhe des Bestellwerts des schadenverursachenden Produkts bzw., falls diese Beschränkung nicht greifen sollte, bis zur Höhe der Ausschüttung der Versicherung des Verkäufers.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1.
Von der gelieferten Ware behält sich der Verkäufer das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer erfolgt stets namens und in Auftrag des Verkäufers. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Käufer gehörenden Gegenständen verarbeitet, wird der Verkäufer Miteigentümer an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Vorbehaltsware als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer anteilmäßig sein Miteigentum überträgt und das so entstandene Allein- oder Miteigentum für den Verkäufer verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an den Verkäufer ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; der Verkäufer nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
2.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an den Verkäufer in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung berechtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist, insbesondere Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt, wird der Verkäufer die Forderung nicht einziehen.
3.
Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöscht das Recht des Käufers zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware. Gleichfalls erlischt die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderung.
4.
Der Verkäufer ist über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen durch Dritte unverzüglich zu unterrichten. Der Käufer ist verpflichtet, die für einen Widerspruch erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
§ 7 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht
1.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Verkäufers, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Zuständigkeit.
2.
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (COISG). Ungeachtet dieser Rechtswahl hat ein Verbraucher Anspruch auf den Schutz, der ihm durch das zwingende Recht des Staates, in dem er seinen Wohnsitz hat, gewährt wird. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen sind, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
3.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.
§ 8 Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist – soweit technisch möglich und zumutbar – auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.